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Der Abmahnwahn treibt immer buntere Blüten. AdvoGraf kann nicht auf alle Fälle eingehen,
aber manches ist so kurios oder schon realitätsfern, dass man wirklich nur noch sagen kann:
"auch das noch!": Das wirklich Allerletzte zum Thema Abmahnwahn.
Wenn einer eine Reise tut...
von Alexander Kleinjung
...dann kann er nach dem Volksmund einiges erleben. Erleben kann man auch
schon was, ehe es losgeht, besonders wenn es sich um eine Bahnreise
handelt, denn im Tarifdschungel der DB steigen selbst die eigenen Mitarbeiter
nicht immer durch (vgl. u.a.
Stiftung Warentest, test, 6/99).
Dazu kommt, dass die meisten Angebote der DB doch eher eine Mogelpackung
sind: von Aschaffenburg nach München und retoure, für DM 40, zB mit
dem Bayernticket und das für bis zu 5 Personen. Toll, macht 8 Mark
pro Nase, so billig kommt man nimmer an die Isar.
Doch, was machen, wenn man keine 5 Leute zusammen bekommt? Genau hier
setzt die Idee von
www.kartenfuchs.de ein:
Nach dem Modell der "Mitfahrzentralen" können sich Leute, die am selben Tag die
selbe Strecke mit der Bahn fahren wollen, suchen, verabreden und sparen.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis auch die DB davon "Wind" bekam und
alles andere als begeistert war ob der Dreistheit ihrer Kunden, die wildbeworbenen
"Jim-Knopf-Preise" auch wirklich nutzen zu wollen (erinnert ein bisschen an die sog.
PowerUser einiger Flatrate-Anbieter). Mit fadenscheinigen Argumenten und ziemlich
planlos ging man gegen die Betreiber von kartenfuchs.de vor...
und eine Abmahnung lies auch nicht lange auf sich warten.
Die ganze Story gibt's bei SPIEGEL Online.
Nachtrag vom 10.11.2000: Die Deutsche Bahn AG hat inzwischen gegen das Projekt
kartenfuchs.de gleich zwei Klagen erhoben: Vor dem Landgericht Köln (Termin: 15.11.2000)
wehrt man sich gegen die Nutzung des elektronischen Fahrplanangebotes, auf das über kartenfuchs.de
zugegriffen werden konnte und vor dem Landgericht Frankfurt/M. (Termin: 17.11.2000) macht man eine
Wettbewerbsverzerrung geltend.
Mehr dazu: http://www.kartenfuchs.de/klage.html und Beitrag bei SPIEGEL
ONLINE vom 10.11.2000.
Nachtrag vom 15.11.2000
Nach einer Meldung von CHIP Online hat das Landgericht Frankfurt am Main hat am 17.11.2000 den Antrag
der Deutschen Bahn AG auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kartenfuchs abgelehnt. Damit
können die Verbraucher auch weiterhin zu den vielbeschworenen "Jim-Knopf-Preisen" reisen,
die Bahn hat in diesem Scharmützel die erste Schlappe einstecken müssen und die Justiz hat einmal
mehr Augenmass bewiesen.
Vielen Dank an Laszlo Riedl
für die Information im AdvoBoard.
[AK]
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