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Der Abmahnwahn treibt immer buntere Blüten. AdvoGraf kann nicht auf alle Fälle eingehen, aber manches ist so kurios oder schon realitätsfern, dass man wirklich nur noch sagen kann: "auch das noch!":
Das wirklich Allerletzte zum Thema Abmahnwahn.

 

Lotto macht Millionäre
von Heiko Schütz

Eine Abmahnungswelle, die bereits seit Anfang 2000 läuft, hat in den letzten Tagen wieder zu einem Gerichtsurteil geführt und soll deshalb auch an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben.

Der Deutsche Lotto-und Totoblock geht seit einem Jahr gegen die Inhaber von Domains mit dem Namensbestandteil "Lotto" vor und beruft sich darauf, dass dieser Name im Jahr 1997 als Wortmarke eingetragen wurde. Inzwischen wurden nach Angaben auf domainmonitor.de rund 850 Abmahnungen bei einem Streitwert zwischen 500.000 und 750.000 DM ausgesprochen, was für die Abgemahnten bei Anerkenntnis der Forderung Kosten von jeweils bis zu 3.700 DM verursacht. 165 Domains sollen bereits gelöscht worden sein.

Fraglich scheint hier wieder einmal die Praxis, sich einen Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch als Markennamen eintragen zu lassen. Der Duden von 1956 erklärt den Begriff Lotto als eine "Zahlenlotterie" oder ein "Gesellschaftsspiel" und gibt als Wortzusammensetzung auch den Begriff "Lottospiel" an. Die erste Ziehung der Lottozahlen im Deutschen Lottoblock fand übrigens am 9. Oktober 1955 statt, und es erscheint mehr als zweifelhaft, ob der Duden innerhalb weniger Monate ein Wort aufgenommen hat, das durch eine neue öffentliche Lotterie eingeführt wurde. Sogar auf einer Seite der Lotto-Show heißt es: "Die Geschichte des Zahlenlottos läßt sich bis in das 16. Jahrhundert zurückführen und hat in vielen Ländern eine lange Tradition."

Da kann man natürlich schon vermuten, dass die Eintragung der Marke aus Gründen der Behinderung von Wettbewerbern erfolgt ist, wenn sie auch beim DPMA offiziell mit der Bekanntheit des Begriffs (der sog. "Verkehrsdurchsetzung") begründet wurde.

Zumindest eine der beteiligten Parteien liefert jedenfalls für den Spruch "Lotto macht Millionäre" eine ganz neue Interpretation: selbst wenn nur jeder dritte Abgemahnte die geforderten Gebühren bezahlt hat, ist ein siebenstelliger Betrag auf dem Konto der mit den Abmahnungen beauftragten Kanzlei eingegangen. Eine sehr lukrative Einnahmequelle für die Anwälte, aber kein Ruhmesblatt für das Glücksspiel der kleinen Leute.

Quellen:

[1]

Duden "Rechtschreibung", 14. Auflage, Erster verbesserter Neudruck, Mannheim 1956 (Vorwort vom 1. September 1954)

[2]

domainmonitor.de
http://www.domain-monitor.de/news/

[3]

Heise-Newsticker vom 02.02.2001:
Kölner Gericht verbietet www.freelotto.de

[4]

Internet-World vom 30.06.2000:
Streit: Wird Wortmarke "Lotto" gelöscht?

[5]

bonnanwalt.de
http://www.bonnanwalt.de/archiv/lotto/

[HS 11.02.2001]

 

 
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