Der Abmahnwahn treibt immer buntere Blüten. AdvoGraf kann nicht auf alle Fälle eingehen, aber manches ist so kurios oder schon realitätsfern, dass man wirklich nur noch sagen kann: "auch das noch!": Das wirklich Allerletzte zum Thema Abmahnwahn.
Die Jäger der versteckten Marke Tragödie in einem Akt
von Andreas Kaßbohm
[06.02.2002] "Nachdem die Telekom die Sache mit dem T" bis zur Witzlosigkeit ausgekostet hat, wird ein neuer Gag gesucht.
Und da sie selbst nicht so sehr erfinderisch sind beim Suchen im Internet, haben sie eben mal in der eigenen Poststelle angefangen. Denn dort finden sich ja die frechsten unter den "Marken-Dieben". Die, die es sogar noch als Absender benutzen. Und siehe da, man wurde sofort fündig:
Aus dem Bericht des Betroffenen:
"... So passierte es, daß ich bei dem großen Rosa Riesen (der mit der Robert-Computeranimation) Infos über ein bestimmtes t-online-Produkt anforderte.
Als Antwort, und nun haltet Euch fest (!!) bekam ich einen Einschreibe-Brief (daß es sowas noch gibt!) der Rechtsabteilung von t-online mit der Aufforderung die mißbräuchliche Benutzung des Kürzels "t-online" zu unterlassen und die Domain wieder freizugeben, da ich gegen Marken- und Namensrecht verstossen würde. Verstanden hatte ich erst mal nichts, bis ich bemerkte, daß man in dem Domainnamen "stoldt-online.de" (mit viel Zeit und Fantasie) die Kürzel "t-online" finden kann (stoldt-online.de)..."
Soweit, so gut.
Bis hierher keine schlechte Einleitung für eine Story, bei der es nunmehr mit Action zur Sache gehen könnte... ... könnte, wie gesagt. Aber leider hatte der Ärmste
- auf die falschen, schlechte Berater gehört
- seinem noch schlechteren Anwalt vertraut
- keine Lust auf Zoff gehabt
und gab somit die Domain auf Anraten seines Anwaltes kampflos auf und die geforderte Unterlassungserklärung an die Telekom ab.
Noch ist die Domain auf Herrn Stoldt konnektiert, aber die Seite selbst schon zur Baustelle erklärt worden.
Schade, denn hier wäre noch ein Fall gewesen, bei dem der arrogante Rosa Riese so richtig was auf den Deckel hätte bekommen können, da es ihm schwerfallen dürfte zu beweisen, dass in diesem Fall
a) Zeichennähe oder Identität gegeben war
b) Branchennähe vorlag
c) der Domaininhaber kein eigenes Recht an dem Namen Stolt iVm mit dem beschreibenden Zusatz "online" hatte.
So aber bleibt ein äußerst schaler Nachgeschmack, dass genügend Geld doch das Recht verbiegt, indem es die Gegenseite entmutigt, sein gutes Recht einzufordern.
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es TELEKOM nicht gefällt."
Quellen:
(1) consultdomain.de: Dreht der Rosa Riese jetzt endgültig durch? ; http://www.consultdomain.de/yabb/YaBB.pl?board=Onlinerecht&action=display&num=1010252366&start=0
(2) juramail.de: Hättet Ihr Brecht auch zur Aufgabe geraten?; http://62.26.112.113/phorum/read.php?f=3&i=1957&t=1950
[@K 06.02.2002] |