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Auch das noch...

Der Abmahnwahn treibt immer buntere Blüten. AdvoGraf kann nicht auf alle Fälle eingehen, aber manches ist so kurios oder schon realitätsfern, dass man wirklich nur noch sagen kann: "auch das noch!":
Das wirklich Allerletzte zum Thema Abmahnwahn.

 

Schmollen verboten!
von Alexander Kleinjung

Gehören Sie auch zu den Leuten, die gerne, oft und unbekümmert mit EmotIcons Ihren Gefühlen freien Lauf lassen?

Dann passen Sie bitte künftig auf, wenn Sie mal wieder schmollen oder traurig sind, denn ganz schnell kann aus einem :-( ein viel drastischeres §:=(.. werden.

:-s !?!

Ganz einfach: der Markenwahn hat mal wieder mit voller Härte zugeschlagen, denn das EmotIcon :-( ist eingetragene Marke der Despair Inc., für dessen "widerrechtliche" Verwendung die Benutzer nun tausendmal von Hand schreiben müssen:
»:-( ist eingetragenes Warenzeichen der Despair, Inc.«

*rotflmao*

Wunschdenken! Das ist leider, wie alles, worüber wir hier berichten (müssen) kein Witz und alles andere als lustig. Wir finden das Ganze – in billigender, nein, gar vorsätzlicher Inkaufnahme einer Markenrechtsverletzung – langsam ziemlich :-(

Übrigens: die EmotIcons für AdvoGraf dürfen Sie auch weiterhin bedenkenlos nutzen – die sind weder als Marke eingetragen noch wurde hierfür Titelschutz beantragt.


Quelle:
Heise Newsticker vom 30.01.2001

[AK 30.01.2001]


Nachtrag vom 25.02.2001:

Wegen verschiedener Nachfragen: ja, wir wissen, dass die Seiten von Despair Inc. Satire sind – und zwar nicht die schlechteste :-)
Wir finden das Ganze nur deshalb so :-(, weil es überhaupt möglich ist, sich solche Dinge wie ein EmotIcon als Marke schützen zu lassen, also eine Zeichenkombination, die Millionen von Internet-Usern in Mails und Forums-Beiträgen täglich verwenden. Das sog. "frowny" ist zwar nur in den Bereichen "Printed matter namely, greeting cards, posters and art prints" eingetragen, aber selbst aus dieser Eintragung erwachsen dem Markeninhaber Rechte, gegen nicht autorisierte Nutzung vorzugehen (was in diesem Fall wohl kaum zu befürchten ist; wer will schon die korrekte Erfüllung der Strafe kontrollieren ;-).

 

 
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