Die Hintergründe der neuen Abmahnwelle
Newsletterbetreiber systematisch abgezockt
Im Auftrag der "Gesellschaft zum Schutz privater
Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V." (GSDI) verschickt derzeit die
Anwaltskanzlei Klinkert & Kollegen aus
Hannover Abmahnungen nebst Unterlassungserklärungen und Kostennote über DM 1.286,21 wegen angeblicher
Verstößsse gegen Datenschutzbestimmungen.
Betreibern von Internet-Newslettern wird vorgeworfen, u.a. gegen das "Gebot der Datensparsamkeit"
verstoßen, also beispielsweise auch den Namen oder Wohnort der Newsletterempfänger abgefragt
zu haben, obwohl dies zum Betrieb des Newsletters nicht erforderlich sei. Zudem habe man versäumt, die
User darauf hinzuweisen, dass es Ihnen freistehe, als "Namen" selbstverständlich auch einen
Nickname oder ein Pseudonym anzugeben.
Ein Blick in die Adressen des AdvoGraf-Newsletter zeigt, dass die
User dies auch ganz ohne gesonderten Hinweis praktizieren, wenn sie ihren Realname nicht nennen möchten.
Dass die Abfrage von über die reine eMail-Adresse hinausgehenden Daten u. U. auch nur dem Zweck dienen
könnte, die User persönlich anzusprechen oder regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, scheint den
angeblichen Verbraucherschützern erst gar nicht in den Sinn zu kommen.
Angeblich keine Serienabmahnungen
Selbstverständlich will man weder bei der GSDI noch bei den beauftragten Anwälten etwas von
"Serienabmahnungen" wissen und sprach noch am Montag (02.07.2001) gegenüber
Heise Online von "einem guten Dutzend" Abmahnungen.
Der sich spontan gegen diese dummdreiste Abzocke mal wieder vorwiegend kleiner Websitebetreiber
formierte Widerstand hat allerdings innerhalb von zwei Tagen mehr als 20 Abmahnungen gesammelt (vgl.
auch unsere Abmahndokumentation).
Klagebefugnis des Vereins fraglich
Da sich die GSDI nicht nur dem Verbraucherschutz widmet, sondern auch kommerzielle Ziele verfolgt,
ist inzwischen zudem höchst umstritten, ob der Verein überhaupt Abmahn- und Klagebefugnis hat.
In den Abmahnschreiben beruft man sich auf § 22 a AGBG, wonach Verstösse gegen Verbraucherschutzgesetze von so
genannten "qualifizierten Einrichtungen" geltend gemacht werden können. Als "qualifizierte
Einrichtung" in diesem Sinne gilt diejenige, die in eine vom Bundesverwaltungsamt (BVA) geführten
Liste eingetragen ist, was für die GSDI erst seit 20. Juni 2001 zutrifft.
Der Verein Freedom for Links e.V. hat die
GSDI inzwischen per offenem
Brief aufgefordert, selbständig beim Bundesverwaltungsamt die Löschung aus dieser Liste
zu beantragen.
Zudem steht der FFL bereits im Kontakt mit dem BVA, bei dem sich inzwischen Anfragen
zur und Beschwerden über das Vorgehen der GSDI häufen, um eine Löschung der GSDI aus
der Liste der "qualifizierten Einrichtungen" zu erreichen, womit den angeblichen
Verbraucherschützern ungeachtet ohnehin bestehender juristischer Bedenken über eine
Aktivlegitimierung jede Abmahn- und Klagebefugnis genommen würde.
Zielstrebige Suche mittels Suchmaschine
Derzeit sieht alles nach einer vollkommen rechtsmissbräuchlichen Abmahnwelle aus. Dafür spricht
die Verbindung von GSDI-Vorstand Dirk Felsmann zu der Hannoveraner Medienagentur cyber-park.de AG, in deren
Geschäftsführung sich Felsmann ebenfalls findet und die die Website der GSDI hostet.
Die Auswertung von Logfiles Abgemahnter zeigte zudem, dass über die Internetsuchmaschine
Google offenbar zielgerichtet nach den Stichworten
"newsletter+e-mail+name" gesucht worden ist. Die fragliche Suchanfrage kam von einem Rechner
der cyber-park.de AG. Diese Auswertung zeigt ferner, dass sich der Suchende weniger als zwei Minuten auf der
Website aufgehalten hat, die später abgemahnt worden war, und sich von der "Newsletterseite"
direkt zum Impressum durchklickte.
Abmahnanwalt als "TV-Star"?
Inzwische wurde im Netz ebenfalls kolportiert, dass zwischen Felsmann und dem abmahnenden Rechtsanwalt Klinkert,
der sich im übrigen wohl gerne in TV-"Krawall-Magazinen" präsentiert die entspr. Video-Files
können über die Kanzlei-Website bewundert werden eine langjährige Verbindung besteht.
Abmahnwelle soll ausgeweitet werden
Wie der Informationsdienst akademie.de heuete
berichtet, soll die von der GSDI losgetretene Abmahnwelle fortgesetzt werden. In das Visier der selbsternannten Datenschützer ist nun auch
unter anderem das Setzen von Cookies geraten, wie der Verein freimütig ankündigt.
Auch gegen die Webmaster, anhand deren Logfiles die "eingehende Prüfung der Sach-
und Rechtslage" als gezielte Opfersuche via Internetsuchmaschine entlarvt werden konnte, will man
nun vorgehen: diese Logfiles hätten, so GSDI-Vorstand Felsmann, nach einem Tag gelöscht
werden müssen.
Zivil- und strafrechtliche Schritte in Prüfung
Zusammen mit den AdvoGraf beratenden Rechtsanwälten prüfen wir aktuell, wie man diesem
ausufernden Treiben schnellstmöglich ein Ende setzen kann. Dabei darf kein rechtsstaatliches Mittel
ausser Acht gelassen werden. Ob zivil- und strafrechtliche Schritte gegen die GSDI sowie die abmahnende
Kanzlei Klinkert, bei der sich der Anfangsverdacht der "Gebührenüberhöhung"
ergibt, aussicht auf Erfolg haben, werden wir selbstverständlich im Rahmen dieses Abmahn-Special
mitteilen.
News-Splitter zur Abmahnwelle
Offener Brief an den GSDI e.V.
vom 09.07.2001
WebRobin lenkt ein: Verzicht auf
Abmahnkosten
Abmahnungen möglicherweise
hinfällig?
Die Hintergründe der neuen Abmahnwelle
Der Widerstand: Wir wehren uns!
Rechtsanwälte im Onlinerecht
Tipp vom Anwalt: Keine Angst vor Repressalien
Informationen zur Abmahndokumentation
AdvoGraf-Doku: Wir wurden abgemahnt!
Das schreibt die Presse
Zeichen setzen: Wir wehren uns!
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Letzte Aktualisierung: 05.07.2001, 20:30 Uhr
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