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Der Abmahnwahn treibt immer buntere Blüten. AdvoGraf kann nicht auf alle Fälle eingehen,
aber manches ist so kurios oder schon realitätsfern, dass man wirklich nur noch sagen kann:
"auch das noch!": Das wirklich Allerletzte zum Thema Abmahnwahn.
Im Namen des Volkes: Hühneressen erlaubt?
von Alexander Kleinjung
Die Programmierer des Softwarekonzernes Alpenland GmbH waren leidenschaftliche Moorhuhnspieler. Und da in der
Marketingabteilung von Alpenland offenbar ein paar kreative Köpfe sitzen, wollte man
dem Motto "eat more chicken" folgend
auf dem Oktoberfest ein grosses Moorhuhnessen veranstalten.
Das allerdings gefiel der Firma Phenomedia, Schöpferin des vielgeschossenen Moorhunes,
nun gar nicht man mahnte ab und zog vor Gericht.
Nun soll das Amtsgericht Fürstenfeldbruck im Namen des Volkes seinen Segen über
die geplante Völlerei sprechen und über die Klage von Phenomedia auf
Zahlung von DM 2.500, entscheiden. Zunächst wird aber, wie von der Geschäftsstelle zu
erfahren war, die grundsätzliche Zuständigkeit des Gerichts zu klären sein.
Vertreter der beklagten Partei Alpenland ist übrigens der altbekannte Münchener Abmahnbaron
Günter Freiherr von Gravenreuth, der die Sache lieber vor der Markenkammer des durch diverse
"Explorer"-Urteile ebenfalls einschlägig bekannten LG München I verhandeln
will und dem wir für den Hinweis auf diese Sache herzlich danken.
Mehr zum Thema:
Diskussion bei JuraMail
Informationen der
Alpenland GmbH
[AK]
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